Sehr geehrte Gäste wir bieten Ihnen hier, an der Lahn, im Seeweiher und Vöhler Weiher als Gast zu fischen.

Als Gast ist ein Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang gem. § 18 Landesfischereigesetz an allen Gewässern mitzuführen.

Allgemeine Hinweise:
    •    Ausgeschilderte Fahrverbote und Auenschutzgebiete sind zu beachten.
    •    Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen. Es darf kein Tuch verwendet werden.
    •    Der Uferbewuchs ist zu schonen; Freimähen und Anlegen von Trampelpfaden ist verboten.  
    •    Andere Gewässerbenutzer dürfen nicht behindert werden.
    •    Der Angelplatz ist sauber zu verlassen; verhalten Sie sich am Gewässer waidgerecht.
    •    Das Fischen mit toten Köderfisch, sowie das Fischen mit Kunstködern aller Art ist verboten.

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Jörg Baumann