Liebe Mitglieder,

wir möchten Ihnen hier eine Neuerung in Bezug auf unsere Erlaubnisscheine vorstellen.

Ende des Jahres 2010 waren wir aus Platzgründen gezwungen, die in unseren Gewässern geltenden Regeln und Vorschriften von der eigentlichen Fischerei-Erlaubniskarte zu lösen und in einem eigenen Dokument, der „Gewässer- und Angelordnung“ für Sie bereitzustellen. Die „Gewässer- und Angelordnung“ befand sich erstmalig im Mittelteil der Ausgabe 4/2010 unserer Vereinszeitung „Der Lahnfischer“ und musste dort herausgetrennt werden. Die eigentliche Fischerei-Erlaubniskarte wurde den aktiven Fischern unter Ihnen separat zugeschickt. Diese Erlaubniskarte gab es in vier verschiedenen Farben, je nachdem ob Sie Mitglied, Partnermitglied, Jugendlicher ohne Fischerprüfung oder Jugendlicher mit Fischerprüfung waren.
Am Gewässer mussten ab dem Jahr 2011 beide Dokumente mitgeführt werden, also sowohl die Fischerei-Erlaubniskarte als auch die „Gewässer- und Angelordnung“.

Dies löste bei einigen von Ihnen Verunsicherung aus. Welche Papiere muss ich wann bei mir führen? Wo muss ich das Datum eintragen, wenn ich im Weinbacher Weiher fischen will? Wo soll ich einen im Stillgewässer gefangenen Fisch eintragen? Dies sind nur einige Beispiele von Fragen, die den Vorstandsmitgliedern im Lauf der letzten fünf Jahre immer wieder gestellt wurden. Weiterhin wurde von Ihnen zu Recht moniert, dass zwei Dokumente doch eigentlich umständlich seien.
Dazu kamen dann noch für einige von Ihnen die Weilkarte und die Bootskarte.

Seit einiger Zeit wurde deshalb im Vorstand nach einer Alternative gesucht, die Ihnen ein einziges „Dokument“ mit allen relevanten Informationen zur Verfügung stellen sollte. Es gab zunächst die Möglichkeit einer noch größeren, aber noch faltbaren Tapete. Diese Lösung wurde jedoch sehr schnell verworfen, da sie total unhandlich geworden wäre. Alternativ dazu wurde überlegt, ein kleines Büchlein zu drucken und an Sie zu versenden. In diesem Büchlein sollten alle Informationen der „Gewässer- und Angelordnung“ und der einzelnen Fischerei-Erlaubnisscheine enthalten sein.
Die relativ hohen Herstellungskosten verboten es von vornherein, die Idee der verschiedenfarbigen Erlaubnisscheine beizubehalten. Allerdings wäre ein solches Büchlein nicht erheblich teurer in der Herstellung als die alten Dokumente, wenn wir es denn in einer hohen Auflage drucken könnten.

Aus diesem Grund sind heute im Fischerei-Erlaubnisbuch des FSV-Oberlahn alle Mitgliedsarten enthalten, Sie finden also jeweils eine Fischerei-Erlaubnis für Mitglieder, Partnermitglieder, Jugendliche ohne und mit Fischerprüfung.
Und welche dieser vier jetzt für Sie persönlich gilt, entnehmen Sie bitte dem Adressaufkleber auf der Vorderseite des Büchleins. Dort ist in der Zeile vor Ihrem Namen die Art Ihrer Mitgliedschaft dokumentiert, also Mitglied, Partnermitglied, Jugend ohne Prüfung oder Jugend mit Prüfung. Und genau diese Fischerei-Erlaubniskarte im Innern des Büchleins gilt dann für Sie persönlich.

Ihr persönliches Büchlein ist also Ihre Fischerei-Erlaubniskarte und Ihr Exemplar der „Gewässer- und Angelordnung“ in einem einzigen Dokument. Dieses Dokument führen Sie als Ganzes beim Fischen in unseren Vereinsgewässern mit sich, neben Ihrem gültigen Fischereischein und dem Mitgliedsbuch unseres Vereins.

Etwas weiter hinten in diesem Büchlein finden Sie die Erlaubniskarten für die Fischerei in der Weil und vom Boot bereits vorbereitet, beide sind allerdings noch ungültig. So wie Sie früher Ihre Weilkarte oder Ihre Bootskarte in unserem Vereinsheim abholen konnten, können Sie dort heute einen kleinen Aufkleber erhalten, den Sie in Ihr persönliches Büchlein einkleben und die entsprechende Erlaubniskarte „scharf machen“.

Bitte schauen Sie sich Ihr persönliches Büchlein genau an.

Sie finden darin neben Ihrer persönlichen Fischerei-Erlaubniskarte alle Regelungen der früheren „Gewässer- und Angelordnung“ aufgeteilt auf die einzelnen Vereinsgewässer. Für die einzelnen Stillgewässer finden Sie Ihre persönliche Fangliste, in allen Stillgewässern gilt auch weiterhin der Grundsatz: „Einen entnommenen Fisch muss ich erst eintragen, danach darf ich weiterfischen!“.
Sie finden in Ihrem Büchlein den Platz, um Ihre Angeltage am Weinbacher Weiher oder in der Weil zu dokumentieren, in beiden Gewässern gilt weiterhin: „Erst das Datum eintragen, dann fischen!“. In der Mitte finden Sie einen Kalender, in dem die bekannten Vereinstermine bereits eingetragen sind.

Am Jahresende übertragen Sie bitte wie gewohnt Ihr Fangergebnis auf die vorbereitete Postkarte am Ende Ihres Büchleins, die Sie anschließend abtrennen und uns zuschicken.

Bitte haben Sie auch keine Scheu die einzelnen Vorstandsmitglieder zu fragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, wir erklären Ihnen gerne die neuen Papiere.

Mitgliedsbuch web

 

Ab 01.01.2016 wird es:

1. keine separate Erlaubniskarte für Mitglieder

2. keine separate Erlaubniskarte für den Partner - Ehegatte

3. keine separate Erlaubniskarte für Jugendliche mit und ohne Prüfung

4. keine separate Erlaubniskarte für die Bootsfischerei

5. keine separate Erlaubniskarte für die Weil

6. keine separate Gewässer- und Angelordnung

mehr geben.

Alle diese Erlaubniskarten sind in einem Buch zusammengefasst. Das bedeutet für Sie das sie keine zusätzlichen Erlaubniskarten sowie die Gewässer- und Angelordnung mehr mitführen müssen, sondern nur noch das Mitgliedsbuch (grünes Buch), einen gültigen Fischereischein und das neue Erlaubnisbuch.

WICHTIG!!!!!!!!

Die im Erlaubnisbuch enthaltenen Boots- und Weilscheine sind nur gültig wenn Sie sich einen Aufkleber Aufkleber Buch im Vereinsheim abholen oder gegen Freiumschlag zusenden lassen.

Ohne Aufkleber sind diese Erlaubniskarten ungültig, wer trotzdem in der Weil oder vom Boot aus fischt wird vom Verein ausgeschlossen!

Mitgliedsbuch webSchauen Sie sich bitte hier das neue Erlaubnisbuch als PDF an.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben teilen Sie das bitte dem Vorstand mit.

Informationen

Allgemeines

  • Alles rund um unsere Aktivitäten in Sachen Naturschutz.
    Read More
  • Informationen zur Fischerprüfung und Lehrgangstermine.
    Read More
  • Liebe Mitglieder, wir möchten Ihnen hier eine Neuerung in Bezug auf unsere Erlaubnisscheine vorstellen. Ende des Jahres 2010 waren wir
    Read More
  • Wir bieten Ihnen, unseren Mitgliedern, hier einige Kleidungsstücke wie Hoodie, Jacke und Cap an. Hoodiejacke50% Baumwolle / 50% Polyester Softshelljacke100% Polyester
    Read More

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.