Jugendliche vom 10.- 16. Lebensjahr benötigen zur Ausstellung eines Jugenfischereischeines keine Fischerprüfung.
Der Weg zur Fischerprüfung
Der Weg zur Fischerprüfung in Hessen besteht aus zwei Abschnitten:
1. dem Vorbereitungslehrgang, auch online möglich.
2. der staatlichen Prüfung bei der Fischereibehörde.
Der Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang dauert mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und umfaßt fünf Sachgebiete:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Gesetzeskunde
Grundlage für die Ausbildung ist das "Heintges Lehr- und Lernsystem".
Während des gesamten Lehrgangs besteht Anwesenheitspflicht.
Der Lehrgang schließt mit einem schriftlichen Test unter prüfungsähnlichen Bedingungen ab. Im Test sind, wie in der späteren staatlichen Prüfung, 60 Fragen aus der rund 650 Fragen umfassenden offiziellen Fragensammlung zu beantworten, und zwar 12 aus jedem Sachgebiet. Das Testergebnis zeigt sowohl dem Prüfungsbewerber als auch dem Ausbilder, ob das Ausbildungsziel erreicht wurde. Ist dies der Fall, erhält der Prüfungsbewerber eine Bescheinigung über die erfolgreiche (!) Teilnahme am Lehrgang. Ist das Testergebnis nicht ausreichend, erhält der Prüfungsbewerber die Möglichkeit zur Nachschulung.
Die Höhe der Lehrgangsgebühr beträgt 120,00 €. Zu der Lehrgangsgebühr kommen noch Kosten für Lehrgangsunterlagen (Bücher, Fragensammlung, Arbeitsmappen usw.), falls diese gewünscht werden. Welche Unterlagen im einzelnen sinnvoll sind, wird zu Beginn eines jeden Lehrgangs ausführlich erläutert.