Ausgabestellen
Anglerparadies Löhnberg
35792 Löhnberg
Auf dem Kalk 2 a
Tel: 06471-61645
Fax: 06471-626120
Bedingungen Seeweiher
Der Inhaber erhält die Erlaubnis, in Verbindung mit einem in Hessen gültigen Jahresfischereischein von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang vom Ufer aus mit einer Handangel im unteren Becken des Seeweihers am genannten Tag zu fischen.
- Watfischen und Fischen vom Boot aus ist nicht erlaubt.
- Anfüttern und Eisangeln verboten
- Vom Campingplatz aus darf nicht gefischt werden.
- Fangbegrenzung: höchstens 3 Edelfische (Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander) jedoch nur 1 Hecht pro Tag;
- Nach dem Fang eines Hechtes darf nicht länger auf Raubfisch geangelt werden.
- Vom 01.11 - 31.12. darf nicht auf Karpfen und Schleien gefischt werden.
ansonsten keine Fangbegrenzung.
- Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten.
- Der Angelplatz ist sauber zu halten.
- Das Hältern ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt.
- Die Verwendung lebender sowie gewässerfremder toter Köderfische ist verboten.
- In Schutzzonen ist Angelverbot.
- Das Angeln vom Damm (Straßenseite) ist nicht erlaubt.
- Der Uferbewuchs darf nicht beschädigt oder beseitigt werden.
- Jugendliche ab 10 bis 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Das Fischen mit toten Köderfisch, sowie das Fischen mit Kunstködern aller Art ist verboten.
Abweichende Bedingungen der Erlaubniskarte haben Geltung vor dieser Beschreibung
Tageskarte: 15,00 Euro